Die jeweilige Gage enthält die
An- und Abfahrt bis 20 km (weitere km € 0,50/km), die Gestellung und den
Auf-/Abbau des benötigten Equipment falls nicht vom Veranstalter gestellt,
ggfs. die Gestellung von Ankündigungsplakaten.
Evtl. anfallende Kosten für GEMA- oder Versicherungen sind vom Veranstalter
zu tragen. Der Veranstalter stellt die benötigte Stromversorgung und
erforderliche Umkleide-/Pause-Räumlichkeiten im Bereich der Bühne, diese
wenn nötig beheizt je nach Jahreszeit. Je nach Vereinbarung wird die
Verpflegung der Sänger und des technischen und organisatorischen Personals
(2 Personen) in der Regel ebenfalls vom Veranstalter gestellt.
Alle zusätzlichen Kosten die im Rahmen eines Events anfallen könnten und die HEART VOICE'N SOUL im weiteren Sinne betreffen, bedürfen der ausdrücklichen Absprache und schriftlichen Vereinbarung.
Für alle nicht vertraglich vereinbarten Kosten ist die HEART VOICE'N SOUL in keiner Weise stillschweigend haftbar oder zahlungsverpflichtet.
Alle erforderlichen Sicherheitsmassnahmen, Wahrung der Unfallverhütungsvorschriften und aller anderen Sicherheitsanforderungen, obliegen der einzigen Verantwortung des Veranstalters oder einer vom Veranstalter dafür bestellten Person oder Firma. Die HEART VOICE'N SOUL ist von jeglicher Haftung diesbezüglich ausgeschlossen.
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)